Wichtige Information!
Im Bundeshaushalt 2024 stehen für die Förderrichtlinie "Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern" keine zusätzlichen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Daraus resultiert:
- Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden.
- Bisher eingegangene Verpflichtungen im Rahmen der Projektförderung werden weiterhin laut der in den letzten Förder- und Änderungsbescheiden dargestellten kassenmäßigen Bereitstellung bedient.
- Bei laufenden Projekten ist eine Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung aufgrund der Verteilung der festgesetzten Mittel nicht mehr möglich.
- Zusätzliche Fördermittel für notwendige Aufstockungen im Rahmen laufender Projekte können nicht mehr bewilligt werden.
- Eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung von Vorhaben ist weiterhin eingeschränkt möglich.