FAQ
Im Folgenden haben wir für Sie eine Auswahl an Antworten auf häufig gestellte Fragen speziell zum Antragsverfahren zusammengestellt. Hier können Sie eine ausführliche Zusammenstellung aller FAQs herunterladen.
- Wie stelle ich den Antrag?
Über den Menüpunkt „Antragstellung“ gelangen Sie zu allen für die Antragstellung notwendigen Formulare und Erläuterungen. Anträge zur Förderung können vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Online-Antragssystem, einem barrierefreien Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes, gestellt werden.
Neben der Online-Einreichung ist der vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antrag in ausgedruckter Form bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), Hofplatz 1, 18276 Gülzow-Prüzen, einzureichen.
Bei der Ausarbeitung der Anträge und der einzureichenden Unterlagen sind die Auflagen und Anlagen sowie auch die allgemeinen Hinweise zur Antragstellung im Rahmen dieser Richtlinie zu beachten.
- Welche Unterlagen müssen im Rahmen der Antragstellung bei easy-Online eingereicht werden?
Folgende Unterlagen sind dem Antrag als PDF beizufügen:
- Baugenehmigung bzw. Nachweis genehmigungsfreies Vorhaben
- Nachweis der Rechtsform: Registerauszug, Gesellschaftsvertrag, Satzung des Unternehmens
- Sachkundenachweis: Ein Nachweis der beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Betriebsführung
- WD-Investitionskonzept: Das WD-Investitionskonzept ist Voraussetzung für die Förderung nach Nr. 5.1.d) der FRL.
- Aktuelles Umweltgutachten nach EEG
- Bestätigung der Sachkundigen Begleitung durch Plausibilitätsprüfung
- Vergleichsangebote
- Auszug Marktstammdatenregister
- Formblatt Bonität sowie die im Formblatt angegebenen Unterlagen zur Bonität in einfacher Ausfertigung
- Erklärung zur Unternehmensgröße
- Formblatt Subventionserhebliche Tatsachen
- Erklärung zu De-minimis-Beihilfen
optional:
- Vollmacht für die bevollmächtigte Person
- Kreditbereitschaftserklärung: Bei einer Zuwendung von mehr als 20.000 Euro: Bestätigung des Geldinstituts für die angegebenen Eigenmittel und/oder Kreditbereitschaftserklärung des Kreditinstituts bei der Aufnahme von Fremdkapital
(fett hervorgehoben: Vorlage hinterlegt auf wirtschaftsduenger.fnr.de/foerderung/antragstellung)
- Welche Vorgaben gibt es für Anträge (in easy-Online)?
Bitte beachten Sie, dass PDF-Anhänge auf maximal 50 MB pro Dokument begrenzt sind. Dateien, die passwortgesichert sind oder deren Endung lediglich auf .pdf geändert wurde, sind unzulässig.
Wurde die Datei aus einem interaktiven Formular erstellt, muss sie in eine unveränderbare Endfassung umgewandelt werden (z. B. über die Druckfunktion in ein PDF-Format/ vgl. auch easy-Online - Hilfe (bund.de))
- Müssen die Anlagen ebenfalls ausgedruckt und postalisch zugeschickt werden?
Der Versand der Antragsunterlagen an den Projektträger (FNR) hat in Papierform zu erfolgen. Anlagen, die als Kopie in Form eines PDFs per E-Mail versendet werden können, sind entsprechend gekennzeichnet:
- rechtsverbindlich unterschriebener Ausdruck des PDF-Antragsformulars „Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung“
- Ausdruck des Wirtschaftsdünger-Investitionskonzepts als Bestandteil des Antrages
- Formblätter (rechtsverbindlich unterzeichnet, sofern erforderlich):
- Baugenehmigung zur geplanten Maßnahme; bei genehmigungsfreien Vorhaben eine Bestätigung des zuständigen Bauamtes. (Kopie - PDF)
- Nachweis der Rechtsform (Kopie - PDF)
- Vollmacht (Original)
- Sachkundenachweis (Kopie - PDF)
- Umweltgutachten nach EEG (Kopie - PDF)
- Maßnahmenprüfung mit Protokoll – Sachkundige Begleitung (Original)
- Kreditbereitschaftserklärung (Kopie - PDF)
- Vergleichsangebote (Kopie - PDF)
- Auszug Marktstammdatenregister (Kopie - PDF)
- Formblatt Bonität und angegebene Unterlagen (Original)
- KMU-Formblatt (Original)
- Formblatt Subventionserheblichen Tatsachen (Original)
- Formblatt De-minimis-Beihilfen (Original)
- Wie kann ich Kontakt zur FNR aufnehmen?
Bitte nehmen Sie bevorzugt Kontakt per E-Mail auf: wirtschaftsduenger(bei)fnr.de
Alternativ können Sie Ihre Anfragen auch telefonisch stellen: 03843/ 6930-450
- Wie erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Antragstellern?
Wenn die FNR mit Ihnen Rücksprache halten muss, erfolgt dies grundsätzlich über die im Zuwendungsantrag angegebene E-Mail-Adresse des Antragstellers. Zusätzliche Erläuterungen oder Unterlagen fordert die FNR ebenfalls auf diesem Weg an. Bitte kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre E-Mails – zur Sicherheit auch im Spam-Ordner.
- Wie ist der Bearbeitungsstand meines Antrages?
Grundsätzlich können Sie den Bearbeitungsstand bei den zuständigen Sachbearbeitern erfahren; Anfragen sind bevorzugt per E-Mail vorzunehmen. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass eine Beantwortung Ihrer Anfrage nicht direkt nach Einreichung erfolgen kann und die Bearbeitung des Antrags sowie Ihrer Anfrage mehrere Wochen umfassen kann.
- Ich brauche Hilfe beim Ausfüllen des easy-Online Formulars. An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich zur Klärung inhaltlicher Fragen an den zuständigen Ansprechpartner bei der FNR.
Hilfe zur Benutzung von easy-Online finden Sie im Handbuch (Schaltfläche "Handbuch laden"): easy-Online - Hilfe (bund.de)
- Wann endet die Antragsfrist?
Anträge können ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie
- für bauliche Maßnahmen bis zum 31.12.2023 und
- für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.06.2024
gestellt werden.
- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Der Zuwendungsempfänger hat in geeigneter Weise berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachzuweisen. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften muss mindestens ein Mitglied der Unternehmensleitung diese Voraussetzung erfüllen.
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zuwendungsempfängers müssen geordnet sein.
- Der Nachweis über die Erbringung des Eigenanteils ist mit dem Antrag vorzulegen.
- Der Zuwendungsempfänger hat ein Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept über die durchzuführenden Maßnahmen vorzulegen.
- Im Falle von Kooperationen sind der Kooperationsvertrag sowie sonstige Unterlagen, die die Ziele der Kooperation aufzeigen, wie z. B. Geschäfts- bzw. Aktionsplan, vorzulegen. Im Falle der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern von Dritten sind die Lieferbeziehungen darzulegen (Liefervertrag, -vereinbarung etc.)
- Wozu dient das WD-Investitionskonzept?
Das Wirtschaftsdünger (WD)-Investitionskonzept ist als Anlage mit dem Antrag in easy-Online hochzuladen. Im Investitionskonzept werden Daten zur Biogasanlage (BGA) und Landwirtschaft (LW) erfasst, darunter der aktuelle sowie der voraussichtliche WD-Anteil, der zum Ende der Maßnahme angestrebt wird. Des Weiteren beinhaltet das Investitionskonzept eine Aufstellung aller geplanten Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten gemäß eingeholter Angebote. Mit Hilfe dieser Kostenaufstellung kann der Antragsteller die Ausgaben und die voraussichtliche Zuwendungshöhe gemäß der FRL ermitteln. Diese Angaben sind in das easy-Online-Formular zu übertragen.
- Ist eine Umrüstung von Biogasanlagen, die bereits hohe Wirtschaftsdüngeranteile einsetzen, ebenfalls förderfähig?
Ja, auch Biogasanlagen, die aktuell sehr hohe Wirtschaftsdüngermengen oder sogar 100% Wirtschaftsdünger einsetzen, sind grundsätzlich förderfähig, sofern eine absolute Steigerung der Wirtschaftsdünger-Einsatzmengen um mindestens 15% erfolgt.
Mit dem aktuellen Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept ist jedoch in solchen Fällen eine anteilige Steigerung um 15% - Punkte (bzw. 25% - Punkte für Bonus) nicht darstellbar. Sollte der Wirtschaftsdüngeranteil im Substrat von Ihrer Biogasanlage so hoch sein, dass rechnerisch keine anteilige Steigerung um 15 % - Punkte mehr möglich ist, melden Sie sich bitte bei uns. In diesem Fall wird die absolute Steigerung des Wirtschaftsdüngereinsatzes betrachtet, wofür ein angepasstes Investitionskonzept erstellt wurde. Wir senden dieses gerne auf Anfrage zu. (Kontakt: wirtschaftsduenger(bei)fnr.de, 03843/6930-450)
- Was ist bei Biogas-Neuanlagen förderfähig?
Für Biogas-Neuanlagen sind die in Anlage 1 und 2 der FRL aufgeführten Maßnahmen förderfähig:
- Maschinen und Geräte zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern
- Anlagen, Einrichtungen, Maschinen und Geräte zur Sammlung und Annahme von hoffremden Wirtschaftsdünger
Es muss sich hierbei um zusätzliche Maßnahmen handeln, die über den Umfang einer Standard- Biogasanlage (Voraussetzung für die EEG Vergütung) hinausgehen und auf Grund des hohen Einsatzes von Wirtschaftsdüngern notwendig für die Betriebsfähigkeit der Biogasanlage sind.
Voraussetzung der Förderung ist ein Wirtschaftsdüngeranteil von mind. 80%. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist ein eindeutiger Bezug der Investition zu Wirtschaftsdüngern und die Darstellung des Effektes der zusätzlichen Maßnahme auf die Reduktion bzw. Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen.
- Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt (sofern der/die Begünstigte nicht weitere De-minimis-Beihilfen erhalten hat). Die Förderhöhen variieren je Maßnahme und unter Berücksichtigung der Größe des Unternehmens.
- Gibt es eine minimale Zuwendungshöhe (Bagatellgrenze)?
Die Gewährung von Zuwendungen unterhalb von 5.000 Euro pro Unternehmen erfolgt nicht (Bagatellgrenze).
Rechtlicher Hinweis:
Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
Stand: 12.01.2022