Biogas aus WirtschaftsdüngernInvestitionsförderung für den Klimaschutz

 

Hintergrund

Tierische Exkremente wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot fallen bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung in erheblichen Mengen an. Aufgrund ihres Nähstoffreichtums und der Humusreproduktionswirkung werden sie im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu Düngezwecken auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. Diese sogenannten Wirtschaftsdünger setzen bei der Lagerung und Ausbringung jedoch klimarelevante Emissionen, insbesondere Methan, frei. Methan ist rund 25-mal klimawirksamer als CO2. Allein die Wirtschaftsdüngerlagerung und -ausbringung tragen jährlich mit rund 250.000 Tonnen zu insgesamt 1,9 Mio. Tonnen Methanemissionen in Deutschland bei. Diese Emissionen gilt es im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Landwirtschaft so weit wie möglich zu vermeiden. Die Biogastechnologie stellt aktuell die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Option zur Reduktion dieser Emissionen dar.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 u. a. eine verstärkte Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft beschlossen. Aktuell werden in Deutschland rund 30 % des Wirtschaftsdüngeranfalls in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt, was bereits treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO2-Äquivalenten vermeidet. Durch die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern soll dieser Anteil gesteigert werden. Insbesondere soll es gelingen, den Wirtschaftsdüngeranteil in bestehenden Biogasanlagen künftig zu erhöhen und für Neuanlagen einen vorrangigen Wirtschaftsdüngereinsatz zu ermöglichen.