Biogas aus WirtschaftsdüngernInvestitionsförderung für den Klimaschutz

Biogas aus Wirtschaftsdüngern

Investitionsförderung für den Klimaschutz

Informationen zur Förderrichtlinie

Wichtige Information!

Im Bundeshaushalt 2024 stehen für die Förderrichtlinie "Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern" keine zusätzlichen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Daraus resultiert:

  • Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden.
  • Bisher eingegangene Verpflichtungen im Rahmen der Projektförderung werden weiterhin laut der in den letzten Förder- und Änderungsbescheiden dargestellten kassenmäßigen Bereitstellung bedient. 
  • Bei laufenden Projekten ist eine Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung aufgrund der Verteilung der festgesetzten Mittel nicht mehr möglich.
  • Zusätzliche Fördermittel für notwendige Aufstockungen im Rahmen laufender Projekte können nicht mehr bewilligt werden.
  • Eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung von Vorhaben ist weiterhin eingeschränkt möglich.